Häufige Fragen (FAQ)

Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich mich intern an der Uni Konstanz für ein Masterstudium bewerbe?

Sie benötigen den ausgedruckten und unterschriebenen Zulassungsantrag, möglichst mit Bild, und einen ZEUS-Ausdruck mit Ihren Leistungen. Ein Lebenslauf und beglaubigtes Zeugnis ist bei einer internen Bewerbung nicht nötig.

Wann ist eine Bewerbung möglich für ein Masterstudium Nanoscience?

Eine Bewerbung für den Master Nanoscience ist möglich von 12.5. bis 15.6. für das Wintersemester und von 8.12. bis 15.1.  für das Sommersemester.

Wie kann ich meine Masterkurse (Schwerpunktkurse) am Fachbereich Chemie wählen?

Für die Schwerpunktkurse am Fachbereich Chemie melden Sie sich über das elektronische Anmeldesystem für das jeweils aktuelle Semester an. Es gibt keine Begrenzung der Plätze für den Vorlesungsteil und die Anmeldung ist auch nur für den Vorlesungsteil möglich. Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt durch den Dozenten nach Vorlesungsbeginn.
Abmeldungen sind über das Fachbereichssekretariat Chemie (Raum L 801) möglich.
 

Wie läuft es mit der berufspraktischen Tätigkeit im Masterstudiengang Nanoscience?

Die berufspraktische Tätigkeit hat einen zeitlichen Umfang von zwei Monaten und kann bei allen privaten und öffentlichen Einrichtungen im In- und Ausland absolviert werden, die im Bereich Nanoscience tätig sind. Eine vorherige Genehmigung durch den Ständigen Prüfungsausschuss (StPA) oder die Studienfachberatung ist nicht nötig.
Nach Beendigung des Praktikums füllen Sie das online Formular der Praktikumsbörse aus. Sie erhalten eine Bestätigungsmail. Bitte geben Sie im Fachbereichssekretariat Chemie eine Bescheinigung ab, aus der die Dauer des Praktikums hervorgeht plus die Bestätigungsmail der Praktikumsbörse. Ihr Praktikum wird daraufhin in ZEuS eingetragen. Die Erstellung eines Praktikumsberichts ist nicht nötig.
Es ist möglich, die berufspraktische Tätigkeit zwischen dem Bachelor- und Masterstudium zu absolvieren. Praktika oder Berufserfahrung, die vor dem Bachelorstudium erworben werden, werden nicht anerkannt.

Was ist die Praktikumsbörse?

Um es zukünftigen Studierenden zu erleichtern einen Praktikumsplatz zu finden, haben wir im Juni 2024 eine Praktikumsbörse eingerichtet.  Aktuell befindet sich die Praktikumsbörse im Aufbau. Ab sofort sollen alle Studierenden dort eine kurze Übersicht zu ihrem Praktikum abgeben. Das tun Sie bitte hier

Anschließend leiten Sie bitte die Bestätigungsmail, die Sie dort erhalten zusammen mit dem Nachweis über Ihr Praktikum an fachbereich.chemie@uni.kn weiter. Anschließend wird Ihr Praktikum in Zeus eingetragen.

Wie kann ich im Ausland erworbene Studienleistungen anerkennen lassen?

Das Verfahren zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist ähnlich dem Verfahren für das Bachelorstudium, mit dem Unterschied, dass die Äquivalenz der im Ausland erbrachten Leistung zu einem Studienangebot an der Universität Konstanz nicht unbedingt gegeben sein muss, solange die Veranstaltung thematisch zum Studiengang passt. Trotzdem müssen die im Ausland geplanten Studienleistungen vor Antritt des Auslandsaufenthalts mit einem Dozenten abgesprochen werden.

Nach dem Auslandsaufenthalt muss ein benoteter Leistungsnachweis einem fachnahen Dozenten vorgelegt werden, der die anzuerkennende Veranstaltung auf dem Antrag auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen abzeichnet. Leistungsnachweise und Antrag werden dann Frau Zitt oder Frau Gutser im Fachbereichssekretariat Chemie zur Anerkennung vorgelegt.

Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden als solche im Zeugnis kenntlich gemacht. Es können maximal die Hälfte der studienbegleitenden Prüfungsleistungen (d. h. 30 ECTS-Credits) anerkannt werden. 

Wie kann mich zur mündlichen Masterprüfung anmelden?

Das erforderliche Formular „Antrag auf Zulassung zur mündlichen Masterprüfung“ sollte von der Homepage des Fachbereichs Chemie heruntergeladen und ausgefüllt werden. Prüfungstermine sollten vorab mit den gewünschten Prüfern abgesprochen und auf dem Formular eingetragen werden. Beide Prüfer dürfen vom gleichen Fachbereich sein. Das Formular mit einem Nachweis der Prüfungsleistungen (Ausdruck aus ZEUS) sollte spätestens eine Woche vor Prüfungstermin im Fachbereichssekretariat abgegeben werden. Am Tag der mündlichen Masterprüfung müssen 60 ECTS-Credits im elektronischen Prüfungssystem eingetragen sein.

Wann und wie kann ich meine Masterarbeit anmelden?

Die Masterarbeit kann beantragt werden, nachdem die mündliche Masterprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Das erforderliche Formular „Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit“ kann im FB-Sekretariat abgeholt oder selbst ausgedruckt werden (Homepage Fachbereich Chemie). Das ausgefüllte Formular muss vom Erstgutachter unterschrieben und der Antrag im FB-Sekretariat Chemie vor Beginn der Arbeit abgeben werden. Der Zweitgutachter wird vom StPA bestellt, auf dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann jedoch ein Vorschlag vermerkt werden.

Wie kann ich eine externe Masterarbeit anmelden?

Im Falle einer externen Masterarbeit muss diese rechtzeitig beim Ständigen Prüfungsausschuss beantragt werden. Der Antrag soll das Thema der Masterarbeit und die Motivation für eine externe Arbeit skizzieren und kann im FB-Sekretariat abgegeben werden. Die externe Masterarbeit muss als Kooperationsprojekt mit einem internen Betreuer an der Universität Konstanz abgestimmt werden. Der interne Betreuer ist auch der Erstgutachter der Arbeit. Der Zweitgutachter wird vom StPA bestimmt und muss ebenfalls der Universität Konstanz angehören. Der Erstgutachter ist nach drei, spätestens vier Monaten i. d. R. im Rahmen eines Seminarvortrags über den bisherigen Verlauf der Arbeit zu unterrichten.

Der externe Betreuer der Masterarbeit erklärt sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Tätigkeit beim externen Betreuer erzielten Forschungsergebnisse in eine schriftliche Masterarbeit einfließen und die Prüfer der Masterarbeit im Zusammenhang mit der Bewertung der Arbeit Einsicht in die Ergebnisse erhalten. Ihm muss bekannt sein, dass die Ergebnisse der Arbeit in einem fachbereichsöffentlichen Kolloquium vorgestellt und diskutiert werden. Mit seiner Unterschrift auf dem Antrag zur Masterarbeit bestätigt der externe Betreuer sein Einverständnis mit diesen Regelungen.

Wie kann ich eine Verlängerung der Abgabefrist für meine Masterarbeit beantragen?

Zur Verlängerung der Abgabefrist für die Masterarbeit muss ein formloser Antrag an den StPA gestellt werden. Der Antrag soll die bisherige Abgabefrist, die neue Abgabefrist und den Grund für die Verzögerung enthalten. Gründe, die der Master-Student nicht zu vertreten hat, werden i. d. R. problemlos anerkannt. Die Kenntnis des Verlängerunsantrags sollte vom Erstgutachter durch dessen Unterschrift auf dem Antrag dokumentiert werden. Der Antrag kann im FB-Sekretariat Chemie abgegeben werden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Abgabe meiner Masterarbeit und wann ist die Deadline?

Die Abgabe der Arbeit soll spätestens bis 11:30 Uhr am letzten Tag der Abgabefrist erfolgen. Die Arbeit sollte zunächst ins Fachbereichssekretariat gebracht werden. Dort erhalten Sie weitere Unterlagen für das Zentrale Prüfungsamt und einen Stempel mit dem Abgabedatum der Masterarbeit. Anschließend bringen Sie Ihre Arbeit ins Zentrale Prüfungsamt zu Frau Hafner, Raum C 407.
Zur Abgabe der Arbeit sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- drei gebundene Exemplare der Masterarbeit
- Erklärung über selbständiges Verfassen der Arbeit. Bitte die Erklärung lose beilegen, nicht einbinden.
- Immatrikulationsbescheinigung aktuelles Semester
- Falls der Titel der Arbeit von dem beantragten Titel abweicht, entsprechendes Formular ausfüllen und vom Erstgutachter unterschreiben lassen.