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Bewerbung Master Life Science

Bewerbungen sind direkt an die Studentische Abteilung der Universität Konstanz zu richten. Auf den zentralen Seiten erhalten Sie weitere Informationen zur Bewerbung sowie die nötigen Bewerbungsunterlagen.

Der Masterstudiengang Life Science ist zulassungsbeschränkt auf derzeit 50 Studienplätze. 40 Plätze werden zum Wintersemester vergeben, 10 Plätze zum Sommersemester.

Bewerbungsfristen

Die Zulassung zum Masterstudiengang Life Science erfolgt sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester.

Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Wintersemester ist der 15. Juni,
Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Sommersemester ist der 15. Januar.

Der Zulassungsantrag einschließlich aller erforderlichen Unterlagen muss bis zu dem genannten Zeitpunkt bei der Universität Konstanz eingegangen sein (Ausschlussfrist).

Auswahlverfahren für den Masterstudiengang Life Science

Zulassungsvoraussetzung für den Masterstudiengang Life Science ist der erfolgreiche akademische Abschluss des Bachelorstudiengangs Life Science an der Universität Konstanz oder eines mindestens dreijährigen, mit dem Bachelorstudiengang Life Science an der Universität Konstanz vergleichbaren Studiengangs. Dieser sollte eine Ausbildung sowohl in Chemie als auch in Biologie umfassen, wie dies z. B. bei Biochemie-Studiengängen der Fall ist. Bei der Erstellung der Rangliste für die Auswahlentscheidung spielen folgende Kriterien eine Rolle:

  • Studien- und Prüfungsleistungen aus dem ersten akademischen Abschluss
  • einschlägige Berufstätigkeiten, Forschungs- und Studienaufenthalte im Ausland sowie Preise und Auszeichnungen

Details zur Studienplatzvergabe sind der Zulassungssatzung für den Masterstudiengang zu entnehmen.


Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • Zulassungsantrag
  • Darstellung des bisherigen Werdegangs (Lebenslauf)
  • Nachweis des akademischen Abschlusses mit einer detaillierten Dokumentation der erbrachten Studienleistungen (inklusive ECTS-Credits und Semesterwochenstundenzahl) im Bachelorstudiengang Life Science an der Universität Konstanz oder in einem mit dem Bachelorstudiengang Life Science an der Universität Konstanz vergleichbaren Studiengang. Es ist eine genaue Beschreibungen der Lehrinhalte des Studiums beizufügen, das zu diesem Hochschulabschluss geführt hat (gilt nicht für Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs Life Science an der Universität Konstanz)
  • Wenn der Bewerber bzw. die Bewerberin zu diesem Zeitpunkt kein Abschlusszeugnis vorlegen kann, so hat er/sie das voraussichtliche Erreichen der Zugangsvoraussetzungen durch den Nachweis der bisherigen Prüfungsleistungen mit Angabe der vorläufigen Durchschnittsnote darzulegen. Das Abschlusszeugnis ist spätestens zwei Monate nach Beginn des Semesters, zu dem die Zulassung erfolgen soll, nachzureichen. Die Zulassung und Einschreibung kann vorher unter dem Vorbehalt erfolgen, dass der qualifizierte Abschluss innerhalb dieser Frist nachgewiesen wird.
  • Von allen Bewerberinnen und Bewerbern sind englische Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Der Nachweis kann  wahlweise erbracht werden durch TOEFL-Test (Test of English as a Foreign Language) Minimumergebnis 72 Punkte (internet based) oder Cambridge First Certificate in English, mindestens Grade C; oder IELTS (International English Language Testing System) Minimumergebnis: Band 5 oder durch einen durchgehenden fünfjährigen Englischunterricht in der Sekundarstufe an einer deutschsprachigen Schule, abgeschlossen mit der Note ausreichend (5 Punkte) oder besser (Nachweis in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung)
  • Der Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse kann gegebenenfalls vor Ort (erneut) überprüft und die Einschreibung vom Ergebnis abhängig gemacht werden.
  • Nachweise eines Studiums auf Englisch aus anderen Ländern als Deutschland und den oben genannten Ländern sind nicht ausreichend. Sprachtests von anderen Hochschulen können nicht akzeptiert werden.
  • Ausgenommen von einem Nachweis der Englischkenntnisse sind Bewerber und Bewerberinnen mit Bachelorabschlüssen aus den folgenden Ländern: USA, Kanada, Großbritannien, Irland, Australien, Neuseeland, Südafrika.

Ausländische StudienbewerberInnen

Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung zudem folgende Dokumente bei:

  • Zusatzbogen für ausländische StudienbewerberInnen
  • BewerberInnen aus China: APS-Zertifikat des Kulturreferats der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Beijing (im Original)
  • BewerberInnen  aus der Mongolei: APS-Zertifikat der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ulan Bator (im Original)
  • BewerberInnen  aus Vietnam: APS-Zertifikat der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Hanoi (im Original)