Ständiger Prüfungsausschuss (StPA)
Für die Durchführung und Organisation von Prüfungen ist der Ständige Prüfungsausschuss (StPA) zuständig. Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden und entscheidet in Zweifelsfällen. Der StPA gibt Anregungen zur Reform des Studienplans und der Prüfungsordnung.
Die Studienkommission bestellt die Mitglieder des StPA für die Dauer von zwei Jahren. Studentische Mitglieder werden für ein Jahr bestellt.