Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
Im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen sollten Sie so auswählen, dass diese für Ihr Studium anerkannt werden können.
Die im Ausland geplanten Studienleistungen müssen vor Antritt des Auslandsaufenthalts in einem Learning Agreement festgehalten werden. Dies gilt nur für das Erasmus Programm. Bei Studienaufenthalten während des Masterstudiums können Sie im Learning Agreement in Tabelle A und B die gleichen Veranstaltungen angeben.
Nach dem Auslandsaufenthalt
Am Ende des Auslandsaufenthaltes erhalten Sie von der Partneruniversität ein Transcript of records. Bitte füllen Sie für eine Anerkennung den Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen an der Universität Konstanz aus und reichen Sie ihn zusammen mit dem Transcript of records bei der Erasmus Koordinatorin des Fachbereichs ein. Die Noten werden nach der Notenumrechnungstabelle des Fachbereichs Chemie umgerechnet.
Die im Ausland erbrachten Studienleistungen werden als solche im Zeugnis kenntlich gemacht.